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Oftmals ist abzusehen, dass es nach einem Todesfall unter den Angehörigen zu Streitigkeiten über den jeweiligen Anspruch am hinterlassenen Vermögen kommt. Auch in dem Fall, dass Sie ein gültiges Testament verfasst und nach Ihrem Wunsch eine gerechte Aufteilung vorgenommen haben, ist es gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der sich nach dem Ableben um die Erfüllung Ihres letzten Willen kümmert.

Die Entlastung der Erben durch die Erfüllung formeller Auflagen, der Schutz des Erbes vor unberechtigten Ansprüchen Dritter sowie die finanzielle Sicherung der Familie sind die Kernaufgaben des Testamentsvollstreckers.

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Je größer die Erbmasse und je umfangreicher die Anzahl der Erben umso wichtiger ist der Einsatz eines Testamentsvollstreckers. Dies gilt in besonderem Maße, wenn Grundbesitz oder Geschäftsanteile vererbt werden.

Sollten die Erben nicht volljährig oder nicht vollständig geschäftsfähig sein, ist eine Testamentsvollstreckung unumgänglich.

Aber auch alleinstehende Personen ohne direkte Erben, können sich eines Testamentsvollstreckers bedienen, um zu gewährleisten, dass Ihr letzter Wille durchgesetzt wird und der Nachlass nicht dem Staat zufließt, sondern z.B. verschiedene Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige Einrichtungen hiermit unterstützt werden.

 

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