… dann brauch Sie uns sicherlich nicht.
Allerdings sollte Sie beachten das eigene Fehler möglicherweise zu erheblichen Steuermehrbelastungen und letztendlich zu Ordnungswidrigkeiten führen können.
Wir als Steuerberater haben eine einheitliche Prüfung abgelegt, die zu einer der anspruchsvollsten in Deutschland gehört. Mit diesem Wissen, ersparen wie Ihnen Steuern, Strafen, Zeit und Nerven.
Nun müssen Sie selbst entscheiden ob Sie einen Steuerberater brauchen oder nicht.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Auslagen und 19% Umsatzsteuer.
Darüber hinaus benötigen wir die Kontenausdrucke aller Firmenkonten für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist. Des weiteren ist auch eine elektronische Übermittlung der Datensätze vom Vorherigen Steuerberater grundsätzlich möglich. Wie dies im Einzelfall aussehen würde, wäre in einem persönlichen Gespräch zu klären.
Darüber hinaus benötigen wir :
- bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag
- sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge
- die bisher erstellten Jahresabschlüsse
- die Bescheide der Finanzbehörde des letzten Jahres
- die Gewerbeberechtigung(en)/Gewerbeanmeldung(en)
Davon abgesehen, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Bankkonten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. In separaten Laschen sind Ausgangs- und Eingangsrechnungen chronologisch sortieren. Ferner benötigen wir das Kassenbuch mit sämtlichen bar bezahlten Belegen, die ebenfalls chronologisch geordnet werden müssen.