Sie sind bewandert in der steuerlichen Gesetzgebung und können diese in allen Punkten die Ihr Leben betreffen sicher anwenden,….sie haben in Ihrem Leben Zeit und vor allem Spaß um sich jährlich um Ihre Steuerklärung zu beschäftigen, ….und sie sind sich nicht zu schade sich mit den Finanzbehörden auseinanderzusetzen und alle nötigen Fristen zu erfüllen,…  

 

… dann brauch Sie uns sicherlich nicht.

Allerdings sollte Sie beachten das eigene Fehler möglicherweise zu erheblichen Steuermehrbelastungen und letztendlich zu Ordnungswidrigkeiten führen können.

Wir als Steuerberater haben eine einheitliche Prüfung abgelegt, die zu einer der anspruchsvollsten in Deutschland gehört. Mit diesem Wissen, ersparen wie Ihnen Steuern, Strafen, Zeit und Nerven.

Nun müssen Sie selbst entscheiden ob Sie einen Steuerberater brauchen oder nicht.

Das ist in den meisten Fällen ohne größere Probleme möglich, besteht allerdings ein Steuerberatervertrag ist eine Aufhebung des Vertrages nötig. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, so dass auch dort die Information vorliegt.
Wir berechnen unsere Leistung gemäß der Steuerberatergebührenverordnung, diese bewegt sich zwischen einer Mindest- und einer Höchstgebühr. Wir bieten unsere Leistungen je nach Umfang, Bedeutung und Schwierigkeit zu fairen Preisen an. Für eine Buchhaltung im „Schuhkarton“ benötigen wir logischerweise mehr Zeit, dementsprechend höher ist die Gebühr. Um Ihre persönliche Steuerberatergebühr zu ermitteln, möchten wir in einem persönlichen Gespräch Ihre steuerliche Situation kennenlernen. In einem solchen Gespräch bestimmen Sie, welche Leistungen Sie erhalten möchten und wir machen Ihnen ein individuelles Angebot. Für sich wiederholende Leistungen (z.B. Buchhaltung, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse) können wir nach Kenntnis Ihres Steuerfalls auch ein Pauschalangebot unterbreiten.Gerne machen wir Ihnen auch Vorschläge, wie Sie Steuerberatergebühren sparen können.  

 

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich Auslagen und 19% Umsatzsteuer.

Eine vom der Finanzverwaltung zugewiesen Steuernummer basiert immer auf dem gleichen System. Der Aufbau sieht demnach immer folgendermaßen aus – 123/456(7)/890(1). Dabei weisen die ersten drei Ziffern auf die zuständige Finanzbehörde hin, während die folgenden drei Zahlen als Bezirksnummer bezeichnet werden und die für die Bearbeitung der eingereichten Unterlagen zuständige Abteilung innerhalb des Finanzamtes angeben. In Nordrhein-Westfalen besteht der zweite Abschnitt abweichend davon aus vier Ziffern. Die letzten Zahlen bilden die persönliche Nummer, anhand derer alle Steuerpflichtigen differenziert werden können.
Nach dem Einkommensteuergesetz sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, bereits mit der Geburt steuerpflichtig. Zwar werden Neugeborene im Regelfall noch keine Einkommensteuer schulden, wenn sie aber mit Geburt ein Vermögen erben, erzielen sie Kapitalerträge. Ohne die IdNr. wären diese Fälle steuerlich schwieriger zu erfassen, da keine Informationen über die kleinen Steuerschuldner vorhanden wären.
Grundsätzlich benötigen wir die laufenden Belege und die letzte Saldenliste, um die laufende Buchhaltung fortführen und um die laufenden Steuern, wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung, berechnen zu können.  

 

Darüber hinaus benötigen wir die Kontenausdrucke aller Firmenkonten für den Zeitraum des laufenden Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der letzte Jahresabschluss erstellt worden ist. Des weiteren ist auch eine elektronische Übermittlung der Datensätze vom Vorherigen Steuerberater grundsätzlich möglich. Wie dies im Einzelfall aussehen würde, wäre in einem persönlichen Gespräch zu klären.

Darüber hinaus benötigen wir :

  • bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag
  • sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge
  • die bisher erstellten Jahresabschlüsse
  • die Bescheide der Finanzbehörde des letzten Jahres
  • die Gewerbeberechtigung(en)/Gewerbeanmeldung(en)
Vorab ist zu klären, ob Sie bilanzierungspflichtig sind oder Sie als ein Einnahmen-Überschuss-Rechner nicht verpflichtet sind, in dem Maße Buch zu führen.
Davon abgesehen, müssen die Bankauszüge bzw. Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Bankkonten bzw. Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. In separaten Laschen sind Ausgangs- und Eingangsrechnungen chronologisch sortieren. Ferner benötigen wir das Kassenbuch mit sämtlichen bar bezahlten Belegen, die ebenfalls chronologisch geordnet werden müssen.
 

Kontakt
So erreichen Sie uns:

Steuerberater Düsseldorf
Paul-Thomas-Straße 58
40599 Düsseldorf
0211 – 74013

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